Reihe B: Forschungen

Brechenmacher, Thomas (Hrsg.): Das Reichskonkordat 1933. Forschungsstand, Kontroversen, Dokumente, Paderborn [u. a.] 2007

(Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B: Forschungen, Bd. 109)
Thomas Brechenmacher (Hrsg.): Das Reichskonkordat 1933. Forschungsstand, Kontroversen, Dokumente.
Thomas Brechenmacher (Hrsg.): Das Reichskonkordat 1933. Forschungsstand, Kontroversen, Dokumente.

Das am 20. Juli 1933 unterzeichnete Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich war von Anfang an heftig umstritten. Die Hoffnung des Vatikans, mit dem Konkordat der bedrängten Kirche in Deutschland eine rechtliche Basis zu sichern, scheiterte an dem doppelten Spiel der Nationalsozialisten, die parallel zu den offiziellen Verhandlungen den Kampf gegen die katholische Kirche mit immer schärferen Mitteln ausweiteten. Allen zunehmenden Spannungen zum Trotz hat damals aber keiner der beiden Parteien den bis zum heutigen Tag völkerrechtlich gültigen Vertrag gekündigt.

75 Jahre nach Unterzeichnung des Reichskonkordats haben sich die erhitzten Debatten beruhigt und sind einer angemessenen, quellengestützten Beurteilung gewichen. Die vollständige Freigabe der vatikanischen Akten in den Jahren 2003 und 2006 sowie die Öffnung weiterer römischer und deutscher Kirchenarchive haben langjährige Streitfragen entscheiden helfen. Für zwei der populärsten Hypothesen gibt es in den Quellen keine Bestätigung: Weder erkannte der Papst mit dem Konkordat das Hitler-Regime an noch opferte er dafür die Zentrumspartei.

Der Band führt in den aktuellen Forschungsstand ein, stellt die neu zugänglichen Quellen vor und bewertet Kontroversen der Vergangenheit wie die Auseinandersetzung zwischen Klaus Scholder und Konrad Repgen in den Jahren von 1977 bis 1979 im Licht des heutigen Kenntnisstandes.

Die Edition der Aufzeichnungen von Dr. Rudolf Buttmann, des Leiters der Kulturabteilung im Reichsinnenministerium, über seine Verhandlungen mit Kardinalstaatssekretär Pacelli zur Ausführung des Reichskonkordats zwischen 1933 und 1935 erschließt erstmals einen wichtigen, bisher nur in einigen Einzelstücken bekannten Dokumentenbestand zur Wirkungsgeschichte des Vertrags.

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