Series A: Sources

Volk, Ludwig: Kirchliche Akten über die Reichskonkordatsverhandlungen 1933, Mainz 1969

(Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe A: Quellen, Bd. 11)
Ludwig Volk: Kirchliche Akten über die Reichskonkordatsverhandlungen 1933.
Ludwig Volk: Kirchliche Akten über die Reichskonkordatsverhandlungen 1933.

Für die kirchliche Seite der Reichskonkordatsverhandlungen des Jahres 1933 liegt kein ähnlich geschlossener Aktenbestand vor wie für die Regierungsseite, deren Akten gleichzeitig in dieser Reihe erscheinen. Eine mehrjährige systematische Suche in allen einschlägigen kirchlichen Archiven ergab jedoch eine Fülle sehr aufschlußreichen Materials. Besonders Stücke aus den bisher unerschlossenen Nachlässen Bertram, Faulhaber und Gröber erhellen Haltung und Denkungsart der führenden Bischöfe, wenngleich die bedeutsamsten Dokumente dieser Edition naturgemäß dem Archiv des Päpstlichen Staatssekretariats zu verdanken sind.

Zeitlich führt dieser Band von den Anknüpfungen Görings und Papens nach Abschluß des Ermächtigungsgesetzes bis zur ersten enttäuschenden Zwischenbilanz Bertrams im Herbst 1933. Die Verschiedenartigkeit der Einzelstücke sorgt für eine weiträumige Perspektive: neben schwungvollen Darlegungen Gröbers und ausgefeilten Anweisungen Pacellis stehen karge Tagebuchnotizen Bernings, eilig entworfene Gutachten Kaas’ und Leibers, skeptische Stellungnahmen Bertrams – alles in allem ein facettenreiches Gesamtbild vom Denken und Handeln der kirchlichen Führung während einer für damalige Verhältnisse einzigartig verworrenen Umbruchs-Situation, die von den Verantwortlichen dennoch ständig Entscheidungen forderte, denen sie sich nicht entzogen haben. Diese Dokumentation versieht so den Rückschauenden mit einer Fülle authentischer Daten, ohne deren Kenntnis es künftig nicht mehr möglich ist, den viel umstrittenen Abschluß des Reichskonkordats wahrheitsgetreu zu rekonstruieren und unvoreingenommen zu würdigen. Damit leistet dieser Band einen wesentlichen Beitrag zur Versachlichung einer Diskussion, die bereits einsetzte, ehe die Unterschriften unter dem Vertragstext trocken waren, und die bis heute nicht zur Ruhe gekommen ist.

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