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Die Autorin untersucht die Sondergerichte des Dritten Reiches als wichtigste Institutionen der NS-Justiz und analysiert deren Rechtsprechung gegen sogenannte Volksverhetzer und Störer des Aufbaus des
nationalsozialistischen Staates. Rechtsgrundlage für die Urteile der Sondergerichte war das 1934 neu geschaffene sogenannte Heimtückegesetz, das als ausgesprochenes »Maulkorbgesetz« den
nationalsozialistischen Totalitätsanspruch in Staat und Gesellschaft strafrechtlich absichern sollte.
Nach der Gleichschaltung von politischen Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und großen Teilen der Presse galten die katholischen Geistlichen und Laien, die sich der Gleichschaltung der Gewissen und einer
Verbannung des Katholizismus aus dem gesellschaftlichen Leben in ein Sakristeichristentum widersetzten, als die wichtigsten noch im Lande verbliebenen weltanschaulichen Gegner. Vermehrt nach dem
Runderlaß Görings »Zur Bekämpfung des politischen Katholizismus« aus dem Jahre 1935 wurde gegen sie: mit Sondergerichtsverfahren vorgegangen. Diese stellen nur einen Teil der gesamten
Spruchtätigkeit der Sondergerichte dar, erlauben aber, unter einem thematisch eingegrenzten Gesichtspunkt die Entwicklung dieser Gerichte von 1933 bis in die Kriegszeit zu verfolgen. Die in diesem
Zusammenhang untersuchten Heimtückeverfahren gegen katholische Geistliche und Laien führen direkt in den Alltag katholischer Gemeinden in der NS-Zeit und zeigen, anschaulich die Auseinandersetzungen des
Regimes mit der Kirche auf Iokaler Ebene.
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