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Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, ob während des Dritten Reiches ein Einfluß der nationalsozialistischen Weltanschauung auf die Rechtsprechung in Kirchensachen festzustellen ist.
Dieser Fragestellung liegen alle veröffentlichten Entscheidungen zugrunde, die staatliche Gerichte in Kirchensachen, d. h. in Gerichtsverfahren mit irgendwie geartetem kirchlichen oder
religiösen Bezug, gefällt haben. Dabei ist die Vielzahl der zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten ergangenen Entscheidungen in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlichen
Garantien der Weimarer Kirchenartikel geordnet worden.
Wie sich zeigt, muß die Ausgangsfrage – vorbehaltlich der erforderlichen Differenzierungen im einzelnen – grundsätzlich bejaht werden. Der Verfasser erklärt das mit der
widerstandslosen Rezeption der nationalsozialistischen totalitären Staatsauffassung durch die Richter, nicht aber mit primär antikirchlichen Tendenzen in der Justiz.
So liefert die Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Erforschung des spannungsreichen Verhältnisses von nationalsozialistischem Staat und Kirchen. Darüber hinaus erhellt sie wieder einmal, daß die sich im
Regelfall als neutral verstehende Rechtsprechungstätigkeit der Gerichte in hohem Maße von den politischen Gegebenheiten abhängig ist.
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