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Clemens August Graf v. Galen (1878–1946) gilt als bedeutendster Exponent des deutschen Episkopats in den Auseinandersetzungen der katholischen Kirche mit dem Nationalsozialismus. Durch
Abstammung und Ausbildung konservativ-patriotisch gesinnt, war v. Galen seit 1905 als Kaplan und Pfarrer in Berlin und in Münster tätig, bevor ihn 1933 Pius XI. zum Bischof von
Münster ernannte. Dort entwickelte sich v. Galen, getreu seinem Wahlspruch Nec laudibus – Nec timore, zum konsequenten Verfechter von Freiheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde
im kirchlichen und öffentlichen Leben gegenüber der Rassenideologie und dem Totalitätsanspruch des Nationalsozialismus. Den Höhepunkt der Verteidigung von Grund- und Menschenrechten bildete die
Predigttrilogie vom Sommer 1941, in der er mit beispiellosem Mut öffentlich das rechtliche Treiben der Gestapo und die als »Euthanasie«-Maßnahmen getarnten Mordaktionen des Hitler-Regimes
brandmarkte.
Auch nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches trat der Bischof von Münster freimütig bei der britischen Besatzungsmacht für Recht und Gerechtigkeit ein und wandte sich als einer der ersten scharf gegen
die These einer Kollektivschuld aller Deutschen an Massenverbrechen der Nationalsozialisten. In Würdigung seiner Verdienste berief Pius XII. im Dezember 1945 v. Galen zusammen mit
Erzbischof Frings, Köln, und Bischof v. Preysing, Berlin, in das Kardinalskollegium. Nach kurzem Kardinalat von nur 32 Tagen starb Clemens August Graf v. Galen am 22. März 1946.
Zehn Jahre später wurde der Seligsprechungsprozeß um den »Löwen von Münster« eingeleitet. Etwa 580, zum großen Teil bislang unbekannte Aktenstücke, Briefe und Predigten zeichnen ein
konturenreiches Bild des westfälischen Bischofs v. Galen in unentwegter Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten.
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