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Die in diesem Band veröffentlichten Akten der Fuldaer Bischofskonferenz lassen sich in zwei große Abschnitte einteilen. Der erste ist durch den Vorsitz von Kardinal Georg Kopp (1900–1914), der
zweite unter dem Vorsitz von Kardinal Felix v. Hartmann durch den Ersten Weltkrieg und die unmittelbare Nachkriegszeit bestimmt. Es gelang zwar nicht, die Konferenz vom preußischen zum
gesamtdeutschen Zusammenschluß auszuweiten, doch nahmen seit 1907 immerhin alle nichtbayerischen Bischöfe daran teil. Unter Kopp hat die Konferenz sich mit einer zuvor unbekannten Fülle von
Detailfragen befaßt, hinter denen sich durchaus einige Grundtendenzen erkennen lassen. Kopp hat nämlich, entsprechend seiner pragmatischen Einstellung, die Diskussion von Grundsatzfragen möglichst
vermieden und die politisch durchsetzbaren Lösungen konkreter Probleme in den Vordergrund gestellt. Dazu gehörten die rechtliche Verankerung der Konfessionsschule als Regelschule (1906), eine
gesamtdeutsche, sehr liberale Regelung der Mischehenfrage (1906) sowie eine grundlegende Modernisierung der Kirchenfinanzen durch die Einführung von Kirchensteuern (ab 1903). In pastoraler
Hinsicht erfolgte in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg, entsprechend dem Konzept Pius’ X., der Ausbau der bischöflichen Richtlinienkompetenzen. Während in diesen Fragen unter den Bischöfen
Einigkeit bestand, war dies auf dem Gebiet der Sozialpolitik, wo der Streit um die Christlichen Gewerkschaften bis 1914 andauerte, allerdings nicht der Fall. Während aber Kopp der Konferenz
zumindest in wichtigen Punkten die Richtung gewiesen hatte, wurde Hartmann das Gesetz des Handelns weitgehend durch die Kriegsverhältnisse und später durch den Zusammenbruch der Monarchie diktiert. Im
allgemeinen haben sich die Bischöfe dabei, entsprechend ihrem Staatsverständnis, in politischen Fragen zurückgehalten und sich stattdessen Detailproblemen aus allen kirchlichen Lebensbereichen gewidmet.
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